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Oft führen plötzlich Ereignisse wie Unfall, Krankheit oder Tod des Firmenchefs zu Unternehmensübertragungen.
Der Volksmund sagt:
„Trainieren ist Üben für den Ernstfall“.
Sind Sie für den Ernstfall geübt und auf einen solchen vorbereitet?
Was geschieht mit dem Unternehmen, wenn der Inhaber, Geschäftsführer, der Kopf des Betriebs von jetzt auf gleich nicht mehr verfügbar ist? Keine Fragen mehr beantworten kann und keine Entscheidungen mehr getroffen werden, die Zuständigkeiten und Verantwortungen nicht geregelt und bekannt sind, Zugriffsrechte und Passwörter fehlen?
Kein Zugriff auf Bankkonten möglich ist und viele weitere Folgen, die das Unternehmen lähmen und zum Stillstand bringen können?
Zur Existenzsicherung des Betriebs im Fall des Falles ist häufig schon ein „Notfallkoffer” ausreichend, in dem nicht nur alle wichtigen Informationen, Anweisungen und Unterlagen in Kopie, sondern auch Schlüssel, PINs oder Zugangscodes enthalten sind. Wenn im Rahmen der Unternehmensnachfolge sowieso alle Daten für den Übernehmer zusammengestellt werden, ist es naheliegend, aus diesen dann strukturiert aufbereiteten und vollständigen Unterlagen einen Notfallkoffer zu packen. Auch für Unternehmer, die sich wegen jugendlichen Alters noch nicht mit der Nachfolge beschäftigen, empfehlen wir das Packen eines Notfallkoffers.
Wenn Sie keinen bestimmten Nachfolger haben, bestimmen Sie denjenigen, der Sie in Notfällen vertritt. Das Unternehmen hat im Ernstfall keine Zeit, familiäre Auseinandersetzungen oder gar Erbstreitigkeiten abzuwarten. Es sollte klar geregelt sein, wer die Führung übernimmt und / oder das Unternehmen erbt. Damit es ohne große Zeitverzögerung weitergehen kann.
wenn Sie noch keines haben und lassen Sie dieses regelmäßig auf Aktualität überprüfen. Achten Sie darauf, dass das Testament sowohl juristisch sauber als auch auf Ihre steuerlichen Anforderungen abgestimmt ist.
Wenn Sie eine GmbH oder UG haben, können Sie die Nachlassfrage bereits im Gesellschaftsvertrag regeln. So können Anteile auch an andere Gesellschafter übergehen oder Kinder Anteile ohne Stimmrecht erben. Beachten Sie aber immer die Pflichtteilsansprüche.
Regeln Sie auch die finanzielle und gesundheitliche Vorsorge rechtzeitig. Wie sieht es z. B. mit einer Berufsunfähigkeits- oder Betriebsunterbrechungsversicherung, einer Krankentagegeld-, Pflege- und Risikolebensversicherung aus? Letztere kann dazu dienen, Pflichtteilsansprüche an Erben auszuzahlen.
Die o. a. Aufstellung ist eine Übersicht, die nicht den Anspruch der Vollständigkeit erhebt und individuell ergänzt werden sollte. Dabei gibt es Überschneidungen zwischen dem privaten und dem geschäftlichen Notfallkoffer. Es ist trotzdem zu empfehlen, diese separat zu erstellen, weil private Themen den einspringenden (oder nachfolgenden) Geschäftsführer nichts angehen und manche geschäftliche Dinge auch nicht unbedingt etwas in der Familie zu suchen haben.
Unternehmerworkshop Standortbestimmung
H. Girmann Inhaber RE/MAX-Center Speyer 26.06.2015
Ich bedanke mich sehr für diesen Workshop. Mit dem Inhalt und der Durchführung bin ich sehr zufrieden.
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