Ergreifen Sie die Initiative und vereinbaren Sie eine Arbeitsordnung mit Ihrem Betriebsrat oder Ihren Arbeitnehmervertretern. Sie ist ein Teil Ihres Leitbilds und repräsentiert ein Stück Ihrer Unternehmenskultur.

Sie stellt auch ein organisatorisches und zugleich rechtliches Instrument zur Sicherung und Regelung Ihrer betrieblichen Rahmenbedingungen dar.

Die Arbeitsordnung gilt darüber hinaus verbindlich für alle Mitarbeiter des Unternehmens unabhängig von deren konkreten Tätigkeiten oder Positionen.

Typische Inhalte sind:

  • organisatorische Verfahrensweise bei Einstellungen und Kündigungen;
  • Arbeitszeit, Verhalten auf dem Werksgelände und Unfallschutz;
  • Ordnung im Betrieb und Datenschutz;
  • Nutzung betrieblicher Einrichtungen, z. B. Telefonanlage;
  • organisatorische Regelung von Lohn- und Gehaltszahlung;
  • zusätzliche soziale Leistungen;
  • Arbeit des Betriebsrates u. a. m.


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